ETF-Sparplan vs. ETF-Versicherung: Was ist besser für Deine Altersvorsorge?

26. Dezember 2023
Sebastian Urban

ETFs sind der Goldstandard für einfachen und günstigen Aufbau von Vermögen und Altersvorsorge. Es gibt zwei Wege, in ETFs zu investieren: Erstens der allseits bekannte ETF-Sparplan. Zweitens sogenannte ETF-Versicherungen. Wenn man davon gehört hat, dann meist von Versicherungsvermittlern, die im Beratungsgespräch oder auf Social Media die Steuervorteile der Versicherung bei der Altersvorsorge anpreisen.

In diesem Beitrag lassen wir ETF-Sparplan und ETF-Versicherung in einem ehrlichen Duell gegeneinander antreten. Du erfährst, was ETF-Versicherungen genau sind, was dran ist an den Steuervorteilen – und wann sich eine solche Versicherung lohnen kann und wann nicht.

Was ist eine ETF-Versicherung?

Der ETF-Sparplan bedarf wohl keiner Vorstellung mehr. Du kaufst ETF-Anteile über ein Depot bei einer Bank oder einem (Neo-)Broker. Einfach, günstig – und gerade deshalb gut.

ETF-Versicherungen sind weniger bekannt. Bei ihnen handelt es sich um Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in ETFs angelegt werden. Fast immer kannst Du die ETFs selbst wählen. Auch andere Fonds, die nicht ETFs sind, stehen zur Auswahl. Solche Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden, werden daher allgemein als fondsgebundene Rentenversicherungen bezeichnet.

Mit “ETF-Versicherung” meinen wir in diesem Beitrag genau genommen fondsgebundene Rentenversicherungen der privaten Vorsorge. Nicht gemeint sind Rürup-Renten (Basisrenten), Riester-Renten und Produkte der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Für sie gelten besondere Regeln, etwa zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge, Besteuerung der Auszahlung und Möglichkeit der Kapitalentnahme. Solche Produkte sind deshalb kaum mit einem ETF-Sparplan vergleichbar, auch wenn das häufig trotzdem getan wird.

“Rentenversicherung” klingt zunächst nach: Eine lange Zeit Beiträge zahlen, um später eine feste monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen. So, wie wir das von der gesetzlichen Rentenversicherung kennen.

Tatsächlich sind moderne ETF-Versicherungen guter Anbieter viel flexibler. In der Regel zahlst Du wie bei einem ETF-Sparplan monatlich einen gewissen Betrag ein. Möglich ist aber auch, nur einmalig einen großen Betrag in der Versicherung anzulegen. Den Sparplan kannst Du jederzeit an Deine aktuelle Lebenssituation anpassen. So kannst Du Deine Einzahlungen erhöhen oder verringern, pausieren und später wieder aufnehmen. Auch Einzahlungen zusätzlich zu den regelmäßigen Beiträgen sind möglich. Außerdem kannst Du bereits während der Ansparphase in größerem Umfang Kapital aus der Versicherung auszahlen. In Sachen Flexibilität steht eine moderne ETF-Versicherung einem ETF-Sparplan also kaum nach.

Das gilt auch bei der Auszahlung im Ruhestand. Auch wenn die Rente Namensgeber der Versicherung ist, ist sie nur eine von zwei Möglichkeiten der Auszahlung. Was viele nicht wissen: Das Kapital in einer ETF-Versicherung kann – genau wie bei einem ETF-Sparplan – im Ruhestand in beliebigen Teilschritten oder auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Bei dieser Variante behältst Du über die gesamte Laufzeit die volle Kontrolle darüber, in welche ETFs Dein Kapital angelegt wird.

Entscheidest Du Dich für die flexible Kapitalauszahlung, ist eine ETF-Versicherung einem ETF-Sparplan sowohl in der Anspar- als auch Auszahlungsphase also sehr ähnlich. Bildlich gesprochen ist die ETF-Versicherung ein ETF-Sparplan, der von einem Versicherungsmantel umhüllt wird.

Für unseren Vergleich zwischen ETF-Sparplan und ETF-Versicherung gehen wir davon aus, dass Du diese Auszahlungsvariante (statt der Rente) wählst.

Das ist wichtig, weil sich bei der Wahl der lebenslangen Rente der Charakter einer ETF-Versicherung grundlegend verändert. Ziel der Verrentung ist, Dir bis ans Ende Deiner Tage ein sicheres und planbares Einkommen zu geben. In dieser Form wird aus der ETF-Versicherung eine Versicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko: Sie deckt das Risiko, dass Du länger lebst, als Deine Ersparnisse reichen. Oder einfacher, dass am Ende des Geldes noch Leben übrig ist.

Wenn Du die lebenslange Rente wählst, geht das Kapital in der Versicherung zu Rentenbeginn aus den ETFs unmittelbar in das Vermögen des Versicherers über. Er legt es sicherheitsorientiert an, um daraus Deine Rente zu finanzieren. Je nach Vertrag musst Du allerdings ziemlich lange leben, damit Du den Gegenwert des Kapitals und dessen Erträge über die lebenslange Rente vollständig ausbezahlt bekommen hast. Stirbst Du früher, fällt das unverbrauchte Kapital bei den üblichen Vertragsgestaltungen vollständig oder zumindest zum großen Teil an den Versicherer. Eine Vererbung an Deine Nachkommen ist, wenn überhaupt, nur begrenzt möglich.

Definieren wir Wirtschaftlichkeit als “mehr herausbekommen als man eingezahlt hat”, dann hängt die Wirtschaftlichkeit einer ETF-Versicherung mit lebenslanger Rente somit wesentlich vom Zeitpunkt Deines Todes ab. Und den kennen wir im Voraus nicht. Deshalb macht eine solche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für diese Vertragsvariante nur begrenzt Sinn. Ihr Nutzen liegt in der Absicherung eines für den Einzelnen unkalkulierbaren, existenziellen Risikos – eben eine Versicherung. Und wie bei jeder anderen Versicherung ist es nicht unwahrscheinlich, dass Du mehr einzahlst als Du herausbekommst. Im Grunde tauschst Du Kontrolle und ein gutes Stück Rendite gegen die Sicherheit einer planbaren Rente und den Komfort, Dich nicht selbst damit auseinandersetzen zu müssen, wie Du Dein Vermögen einteilst, damit es bis zum Lebensende reicht.

Hier aber wollen wir Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Daher zurück zur Gegenüberstellung von ETF-Sparplan und ETF-Versicherung mit flexibler Kapitalauszahlung. Die beiden Produktarten unterscheiden sich im Wesentlichen in zwei Aspekten: Steuern und Produktkosten.

Besteuerung: Die Stärke der ETF-Versicherung

Der Bereich Steuern ist die – intensiv beworbene – Schokoladenseite der ETF-Versicherung. Hier hat sie gegenüber dem ETF-Sparplan zwei wesentliche Vorteile:

Erster Vorteil: Umschichtungen und Ausschüttungen sind bei einer ETF-Versicherung steuerfrei

Der erste Vorteil: Fondsumschichtungen innerhalb der Versicherung sind steuerfrei. Das ist zum einen vorteilhaft, wenn Du einen ETF austauschst oder ein Rebalancing Deines Portfolios vornimmst. Aber auch ein ETF selbst kann, ohne Dein Zutun, ein steuerpflichtiges Ereignis auslösen, etwa wenn er sein Fondsdomizil wechselt (also in ein anderes Land “umzieht”, beispielsweise von Luxemburg nach Irland) oder geschlossen wird.

Darüber hinaus bleiben auch Ausschüttungen (im Sinne von Dividenden) der ETFs steuerfrei. Auch eine Vorabpauschale gibt es bei einer ETF-Versicherung nicht.

Demgegenüber wird beim ETF-Sparplan bei jeder Umschichtung und Ausschüttung Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig, soweit Du Deinen Sparerpauschbetrag von jährlich 1.000 € ausgeschöpft hast. Selbst wenn Du keine Gewinne realisierst, erfolgt bei steigenden Kursen eine gewisse Besteuerung durch die Vorabpauschale. Die Abführung der Steuern kostet Dich nicht nur die Steuer selbst, sondern auch die Rendite, die Du mit dem abgeführten Geld noch in Zukunft hättest erzielen können. Die Steuerzahlungen vermindern das Kapital, das für die weitere Verzinsung zur Verfügung steht. Das verringert den Zinseszinseffekt.

Ohne Berücksichtigung von Abschluss- und Produktkosten hat die ETF-Versicherung durch die Steuerfreiheit einen stärkeren Zinseszinseffekt als der ETF-Sparplan; sie erzielt dadurch ein höheres Endkapital. Genau genommen handelt es sich um eine Steuerstundung. Denn die Erträge sind schon zu versteuern – aber eben erst in ferner Zukunft, bei der Auszahlung des Kapitals.

Zweiter Vorteil: Niedriger Steuersatz bei der Auszahlung

Und bei der Auszahlung hat die Versicherung ihren zweiten Vorteil: Bist Du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt und besteht der Vertrag seit mindestens 12 Jahren, dann bleiben mehr als die Hälfte der Erträge steuerfrei. Genauer gesagt sind 42,5% der Erträge mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Wenn Du diesen Beitrag liest, hast Du von diesem Vorteil bestimmt schon gehört. Denn meistens wird genau damit für die ETF-Versicherung geworben.

Die Besteuerung funktioniert im Detail so: Zuerst werden von den Auszahlungen die Einzahlungen abgezogen. Besteuert wird nur der Gewinn. Von diesem Gewinn bleiben pauschal 15% steuerfrei; hier greift eine Teilfreistellung. Somit sind noch 85% des Gewinns zu versteuern. Erfolgt die Auszahlung ab dem Alter von 62 Jahren und nach mindestens 12 Jahren Vertragsdauer – die sogenannte 12/62-Regel – dann kommt eine besondere Besteuerung zur Anwendung: 50% des nach der Teilfreistellung verbleibenden Gewinns bleiben steuerfrei. Nur die anderen 50% sind zu versteuern und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Diese Steuerbegünstigung wird umgangssprachlich Halbeinkünfteverfahren (seltener Halbertragsverfahren) genannt. Zusammen mit der Teilfreistellung sind unter dem Strich also die zuvor genannten 42,5% (= 85% * 50%) des Gewinns zu versteuern.

Nehmen wir an, Du hast im Ruhestand unter Berücksichtigung Deiner anderen Einkünfte, etwa aus der gesetzlichen Rente oder der Vermietung von Immobilien, einen Einkommensteuersatz – genauer Grenzsteuersatz – von 30%. Dann werden die Kapitalerträge effektiv nur einem Steuersatz von 12,75% (= 42,5% * 30%) besteuert. Zur Einordnung: Im Jahr 2023 hast Du einen Grenzsteuersatz von 30%, wenn Deine anderen Einkünfte (nach Abzug von absetzbaren Ausgaben) rund 2.640 € im Monat betragen. Das wiederum ist die gesetzliche Rente eines Angestellten, der mit 67 in Rente geht und in 42 Berufsjahren durchschnittlich 72.500 € brutto pro Jahr verdient hat.

Auszahlungen vor dem Alter von 62 Jahren oder vor dem Ablauf von 12 Jahren Vertragsdauer werden wie Auszahlungen aus dem ETF-Sparplan mit der Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Denn die Gewinne aus einer ETF-Versicherung sind aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus Kapitalvermögen. Allerdings greift hier unabhängig von der Portfoliozusammensetzung in der Versicherung unverändert eine Teilfreistellung von nur 15%. Im Unterschied dazu genießen Aktienfonds im Depot eine Teilfreistellung von 30%. Die ETF-Versicherung hat bei einer Auszahlung vor 62 also einen steuerlichen Nachteil gegenüber dem ETF-Sparplan.

Beim ETF-Sparplan unterliegen die Erträge der Kapitalertragsteuer von 25%. Auf die kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzu, der bei Kapitaleinkünften unabhängig vom Gesamteinkommen anfällt. Das ergibt zunächst einen Steuersatz von 26,375% (25% + 25% * 5,5%).

Bei den meisten Arten von ETFs bleibt allerdings ein Teil der Erträge pauschal steuerfrei. Diese sogenannte Teilfreistellung beträgt bei Aktien-ETFs – also ETFs, die ausschließlich oder überwiegend (mindestens 51%) in Aktien investieren – 30%. Somit sind nur 70% der Erträge zu versteuern. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von rund 18,5% (= 70% * 26,375%).

In unserem Beispiel mit 30% Grenzsteuersatz wäre die Steuerlast auf die Erträge des ETF-Sparplans also rund ein Drittel höher als die der ETF-Versicherung.

Erwähnenswert ist noch ein dritter Steuervorteil der ETF-Versicherung: Im Todesfall kann das Vertragsguthaben kapitalertragsteuerfrei an die Erben ausgezahlt werden. Die Auszahlung unterliegt dann der Erbschaftsteuer, bei der es abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis jedoch hohe Freibeträge gibt (Ehegatten: 500.000 €; Kinder: 400.000 €).

Übrigens: Im Unterschied zu Rürup- und Riester-Rentenversicherungen sind die Beiträge zu einer ETF-Versicherung in Form einer privaten Rentenversicherung nicht steuerlich absetzbar. Insofern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied zu einem ETF-Sparplan.

Erzählt man die Geschichte bis hierhin, scheint die Sache klar: Die ETF-Versicherung schlägt den ETF-Sparplan! Wer schlau ist, spart Steuern mit der Versicherung! Wenig überraschend gehört dieser Teil der Geschichte deshalb in Werbung auf Social Media und vielen Beratungsgesprächen die große Bühne.

Produktkosten: Die Stärke des ETF-Sparplans

Bestenfalls im Rahmenprogramm läuft der zweite Teil der Geschichte. Dabei ist der genauso wichtig: die Produktkosten. Du ahnst es, die sind nicht die Paraderolle der ETF-Versicherung.

Beim ETF-Sparplan fallen je nach Bank oder Broker Depot-, Order- und Handelsplatzgebühren an. Diese Kosten sind aber in der Regel vernachlässigbar. Viele ETF-Sparpläne bekommst Du sogar kostenlos.

Die genannten Gebühren gibt es zwar bei der ETF-Versicherung nicht. Dafür aber merklich höhere Abschluss-und Verwaltungskosten.

Der Vollständigkeit halber: Die Fondskosten der ETFs selbst sind natürlich identisch, egal ob sie innerhalb eines Depots oder einer Versicherung bespart werden.

Für die weitere Betrachtung fassen wir die jeweiligen Kosten der beiden Produktarten als Effektivkosten zusammen. Die Effektivkosten geben an, um wie viel die Gesamtkosten eines Produkts dessen Rendite im Durchschnitt vermindern. Ein Beispiel: Liegt die Rendite eines Produkts vor Kosten bei 7% p.a. und betragen seine Effektivkosten 1% p.a., dann erhältst Du nach Kosten eine Rendite von 6% p.a.

Wichtig: Wenn wir hier von Effektivkosten sprechen, dann meinen wir die Produktkosten der jeweiligen Produktart ohne Fondskosten. Im Gegensatz dazu enthält die Angabe der Effektivkosten in einer Vorab-Kosteninformation eines ETF-Sparplans bzw. dem Angebot oder Basisinformationsblatt einer ETF-Versicherung stets die Fondskosten. Wir erlauben uns diese abweichende Definition, weil wir für einen fairen Vergleich zwischen beiden Produktarten davon ausgehen, dass in beiden dieselben ETFs gewählt werden. Die Fondskosten haben damit keinen Einfluss auf das Vergleichsergebnis.

Das Duell: Was lohnt sich mehr für Deine Altersvorsorge?

Die entscheidende Frage unseres Vergleichs zwischen ETF-Sparplan und ETF-Versicherung lautet also: Was lohnt sich mehr, die Steuervorteile der Versicherung oder die geringen Kosten des Sparplans?

Um diese Frage zu beantworten, formulieren wir sie so: Wie hoch dürfen die Kosten einer ETF-Versicherung höchstens sein, damit ihre Auszahlung nach Steuern mindestens so hoch ist wie die aus einem ETF-Sparplan?

Diese Frage lösen wir anschaulich an einem typischen Modellfall:

Adrian, 30, ist Engagement Manager bei einer Unternehmensberatung. Er plant seinen Ruhestand mit 67. Seine Ansparphase ist demnach 37 Jahre lang. Er möchte 500 € monatlich in ETFs anlegen. 

Wir gehen davon aus, dass Adrian ausschließlich in thesaurierende Aktien-ETFs investiert, welche nach Abzug der ETF-eigenen Kosten eine Rendite von durchschnittlich 7% p.a. erzielen.

Weiterhin nehmen wir an, dass er im ETF-Sparplan und in der ETF-Versicherung dieselben ETFs wählt. Renditeunterschiede zwischen den beiden Produktarten ergeben sich dadurch allein aus ihren Effektivkosten und ihrer unterschiedlichen Besteuerung.

Wir nehmen an, der ETF-Sparplan samt Depot seien bis zum Ruhestand komplett kostenlos. Adrian hinterlegt seinen vollen Sparerpauschbetrag, sodass Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei bleiben. Der Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschalen beträgt über den gesamten Betrachtungszeitraum 2,55%. Das ist der für 2023 gültige Zinssatz.

Im Ruhestand hat Adrian einen Grenzsteuersatz von 35%. Vereinfachend gehen wir davon aus, dass er sich das Kapital mit 67 auf einen Schlag auszahlen lässt.

Jetzt, wo diese Größen definiert sind, haben wir noch zwei Variablen: Erstens, die Effektivkosten der ETF-Versicherung. Das ist die gesuchte Größe. Zweitens, die Kosten durch Steuern. Die hängen im Wesentlichen davon ab, wie Adrian mit seinen ETFs umgeht, genauer wann und wie oft er steuerpflichtige Verkäufe tätigt.

Zur Erinnerung: Beim ETF-Sparplan fallen während der Ansparphase zum einen Vorabpauschalen an. Der deutlich größere Teil der Steuerlast entsteht jedoch, wenn Adrian zwischen ETFs umschichtet, weil er ein Rebalancing vornimmt oder einen ETF austauscht. Möglich ist aber auch, dass die Besteuerung durch einen ETF selbst ausgelöst wird, wenn dieser sein Fondsdomizil wechselt oder geschlossen wird. Dies gilt steuerlich als Verkauf, auch ohne sein Zutun. Bei einer ETF-Versicherung gibt es dagegen weder Vorabpauschalen noch Steuern auf Umschichtungen.

Szenario 1: Keine Umschichtungen

Gehen wir zunächst davon aus, dass Adrian gar keine Umschichtungen vornimmt, also weder ein Rebalancing tätigt noch ETFs austauscht. Das minimiert die Steuern beim ETF-Sparplan. Es fallen nur die Vorabpauschalen an.

Damit die ETF-Versicherung am Ende auf die gleiche Auszahlung nach Steuern kommt wie der ETF-Sparplan, dürfen ihre Effektivkosten nicht mehr als 0,25% betragen. Diese Kostenquote erreichen bestenfalls die günstigsten ETF-Versicherungen – und auch das nur knapp.

Wir können deshalb festhalten: Geht man davon aus, dass man über die gesamte Ansparphase hinweg den- oder dieselben ETFs bespart, keine Umschichtung stattfindet und auch der ETF von sich aus kein steuerpflichtiges Ereignis auslöst, dann hat man mit einem ETF-Sparplan – unter sonst gleichen Bedingungen – am Ende sehr wahrscheinlich mehr raus als mit einer ETF-Versicherung. Wer von diesem Szenario ausgeht, dem rate ich stets zu einem ETF-Sparplan. Auch dann, wenn er eine ETF-Versicherung mit sehr günstigen Kosten findet, die mit dem ETF-Sparplan theoretisch knapp mithält. Denn die Kosten der Versicherung sind sicher, die Rendite aber nicht. Man kann in diesem Szenario mit einer ETF-Versicherung nichts gewinnen, sondern nur verlieren.

An dem Szenario sehen wir auch: Der viel beworbene Steuervorteil der ETF-Versicherung, dass bei Auszahlung weniger als die Hälfte des Gewinns zu versteuern ist, wird allgemein überschätzt. Ohne zusätzlichen Steuerstundungseffekt während der Ansparphase reicht der Vorteil bei der Auszahlung bestenfalls nur, um die höheren Effektivkosten auszugleichen.

Szenario 2: Jährliches Rebalancing bei Portfolios mit mehreren ETFs

Man muss sich allerdings schon fragen, wie realistisch es ist, dass Adrian in fast vier Jahrzehnten Ansparphase nicht ein einziges Mal eine Umschichtung in seinem ETF-Portfolio vornimmt.

Betrachten wir daher als zweites das Szenario, dass Adrian jedes Jahr einen gewissen Prozentsatz seines Portfolios umschichtet. Typischer Anwendungsfall ist das Rebalancing. Damit stellt Adrian jedes Jahr die von ihm beabsichtigte Verteilung seines Vermögens auf die einzelnen ETFs wieder her.

Wenn Adrian jedes Jahr 5% seines Vermögens umschichtet, dann darf die ETF-Versicherung Effektivkosten von höchstens 0,35% haben, um nach Steuern die gleiche Auszahlung zu erreichen wie der ETF-Sparplan. Schichtet er jährlich 10% seines Vermögens um, darf sie bis zu 0,50% kosten.

Szenario 3: Ein Welt-ETF mit Umschichtung in risikoärmere Anlagen vor dem Ruhestand

Wie sieht es aus, wenn Adrian auf ein Rebalancing verzichten kann, weil er einfach einen einzelnen Welt-ETF (MSCI World, MSCI ACWI, FTSE All-World) oder einen Portfolio-ETF wie einen Vanguard LifeStrategy ETF bespart?

Wenn wir davon ausgehen, dass er den ETF bis zur Auszahlung niemals wechselt, kennen wir die Antwort bereits: Der ETF-Sparplan hat die Nase vorn.

Adrian würde allerdings ein sehr hohes Risiko eingehen, wenn er unmittelbar bis zur Auszahlung zu 100% in Aktien investiert ist. Der Wert von Aktien schwankt bekanntlich stark. Adrian kann sich nicht darauf verlassen, dass der Kurs seines ETFs bis zur beabsichtigten Auszahlung stabil ist. Schlimmstenfalls crasht die Börse direkt vor seinem geplanten Ruhestand. Kurseinbrüche von 30% sind keine Seltenheit. In den vergangenen fünf Jahrzehnten kam es sogar dreimal vor, dass sich der Wert eines reinen Aktienportfolios binnen weniger Wochen halbiert hat (Ölkrise 1972/73, Dotcom-Blase 2000, Weltfinanzkrise 2007). In so einem Fall wäre Adrians lang gehegter Ruhestandsplan dahin.

Adrian kennt dieses Risiko. Er plant daher, bereits einige Jahre vor der Auszahlung einen Teil seines Vermögens aus den Aktien-ETFs in risikoärmere Anlagen umzuschichten, zum Beispiel in Anleihen-ETFs.

Nehmen wir an, er schichtet beginnend ab 5 Jahren vor der Auszahlung je 5% seines Vermögens pro Jahr um. In diesem Szenario dürfte die ETF-Versicherung höchstens 0,30% Effektivkosten haben, um mit dem ETF-Sparplan gleichzuziehen.

Dieser Wert gilt auch dann nahezu unverändert, wenn Adrian noch mehr Wert auf Sicherheit legt und ein paar Jahre früher jeweils einen etwas höheren Teil seines Portfolios umschichtet. Die ETF-Versicherung bietet dann zwar den Vorteil der steuerfreien Umschichtung. Allerdings erzielt das risikoärmere Portfolio auch geringere Renditen. Da die Effektivkosten der Versicherung im Wesentlichen gleich bleiben, sinkt somit die Wirtschaftlichkeit des Produkts.

Möchte man auch das Ergebnis bei Umschichtung in risikoärmere Anlagen für Portfolios mit mehreren ETFs, gelten in etwa die in Szenario 2 genannten Werte weiter. Hier kann man annehmen, dass in den letzten Jahren die prozentuale Umschichtung statt für das Rebalancing für die Reduzierung des Aktienanteils genutzt wird.

Szenario 4: ETFs während der Ansparphase wechseln

Zum Finale betrachten wir noch die Variante, dass Adrian – zusätzlich zur Umschichtung in risikoärmere Anlagen am Ende der Ansparphase – seinen ETF während der Ansparphase wechselt. Etwa, weil er einen besseren ETF gefunden hat oder sein ETF steuerwirksam verschmolzen oder geschlossen wird.

Nehmen wir zuerst an, dass Adrian einmalig seinen ETF wechselt, und zwar etwa zur Halbzeit der Ansparphase, nach 20 Jahren. In diesem Fall darf die ETF-Versicherung höchstens 0,45% kosten.

Wenn Adrian zweimal seinen ETF wechselt, nämlich nach 10 und 20 Jahren, dann dürfen die Effektivkosten der ETF-Versicherung bis zu 0,52% betragen.

Zwischenfazit

Wie Du siehst, hängt das Ergebnis wesentlich davon ab, wie viele Umschichtungen Adrian während der Ansparphase vornimmt. Hierfür kann man natürlich eine schier endlose Anzahl unterschiedlicher Annahmen treffen.

Eine mathematisch eindeutige Antwort im Duell ETF-Sparplan vs. ETF-Versicherung gibt es also nicht. Oder wie ein Jurist sagen würde: Es kommt darauf an.

Was darf eine ETF-Versicherung maximal kosten?

Wir können aber eine Antwort auf die Frage finden, wie hoch die Effektivkosten einer ETF-Versicherung maximal sein dürfen, damit sie überhaupt eine Chance hat, den ETF-Sparplan zu schlagen.

Dazu nehmen wir ein letztes Szenario an, das die ETF-Versicherung besonders begünstigt. Wir gehen davon aus, dass Adrian jedes Jahr seine ETFs komplett wechselt, also jährlich 100% umschichtet. Außerdem lassen wir beim ETF-Sparplan den Sparerpauschbetrag entfallen. Schließlich ist Adrian in diesem Szenario ein aktiver Trader. Seinen Sparerpauschbetrag hat er bereits mit seinen sonstigen Investments, die nicht der Altersvorsorge dienen, aufgebraucht. Somit zahlt er jedes Jahr bei jeder Umschichtung die volle Kapitalertragsteuer.

In diesem Extrembeispiel – dem kein rationaler Anleger folgen sollte – darf die ETF-Versicherung höchstens 1,05% mehr kosten als der ETF-Sparplan, damit Adrian mit 67 nach Steuern das gleiche Geld auf dem Konto hat.

Ergebnisse im Überblick

Fassen wir noch einmal übersichtlich zusammen, wie viel der Versicherungsmantel einer ETF-Versicherung in den einzelnen Szenarien maximal pro Jahr kosten darf:

  • Keine Umschichtung: 0,25%
  • 5% Umschichtung pro Jahr (Rebalancing): 0,35%
  • 10% Umschichtung pro Jahr (Rebalancing): 0,50%
  • 5% Umschichtung pro Jahr in den letzten 5 Jahren der Ansparphase in risikoärmere Anlagen, sonst keine Umschichtung: 0,30%
  • Ein ETF-Wechsel um die Halbzeit der Ansparphase und 5% Umschichtung pro Jahr in den letzten 5 Jahren der Ansparphase: 0,45%
  • Zwei ETF-Wechsel nach etwa einem Drittel und zwei Dritteln der Ansparphase und 5% Umschichtung pro Jahr in den letzten 5 Jahren der Ansparphase: 0,52%
  • 100% Umschichtung pro Jahr, kein Sparerpauschbetrag: 1,05%

Allgemein können wir daraus schlussfolgern: Für eine Person, die noch 30 bis 40 Jahre bis zur Rente hat und die in ein passives Weltportfolio investiert, sollte eine ETF-Versicherung optimalerweise nicht mehr als 0,50% pro Jahr kosten. Keinesfalls aber mehr als 0,70%. Wie oben angemerkt, jeweils zuzüglich der Fondskosten.

Betrachten wir die diversen Variablen einzeln im Detail, können wir festhalten:

  • Je jünger Du bist und je länger die Dauer der Ansparphase, desto eher lohnt sich die Versicherung, weil der Steuerstundungseffekt umso stärker wirkt. Umgekehrt, je älter Du bist, desto schwerer wird es für die Versicherung, ihre höheren Effektivkosten in der kürzeren Zeit einzuspielen. Rein zum Steuern sparen, wie hier beschrieben, lohnt sich der Abschluss einer ETF-Versicherung spätestens ab 45 nicht mehr.
  • Je höher die erwartete Rendite der Anlage, desto eher lohnt sich die Versicherung. Je höher die Gewinne, desto mehr lohnen sich die Steuervorteile. Umgekehrt, bevorzugst Du eine risikoärmere Anlage mit entsprechend niedrigerer erwarteter Rendite, profitierst Du mehr von den niedrigen Kosten eines ETF-Sparplans.
  • Je mehr Du Dein Portfolio umschichtest, desto mehr lohnt sich die Versicherung. Auch hier greift der Steuerstundungseffekt, weil Umschichtungen in der Versicherung steuerfrei sind, im Gegensatz zum Depot. Das ist für Dich insbesondere vorteilhaft, wenn Deine Anlagestrategie auf mehrere ETFs setzt. So fallen beim Rebalancing, das Du mindestens jährlich vornehmen solltest, um die angestrebte Gewichtung der ETFs gemäß Anlagestrategie untereinander zu wahren, keine Steuern an.
  • Je niedriger Dein Einkommensteuersatz im Ruhestand, desto besser das Ergebnis der Versicherung. In den Rechnungen oben sind wir vereinfachend davon ausgegangen, dass das komplette Kapital zu Rentenbeginn ausgezahlt wird. Günstiger ist es, das Kapital über mehrere Jahre verteilt zu entnehmen. Das senkt das zu versteuernde Einkommen, damit den Einkommensteuersatz und somit die Steuer.
  • In Adrians Modellfall haben wir angenommen, dass der ETF-Sparplan inklusive Depot komplett gebührenfrei sind. Kosten Depot, Sparplanausführungen oder Umschichtungen etwas, verliert der ETF-Sparplan natürlich an Boden gegenüber der Versicherung.
  • Das Ergebnis des Vergleichs hängt außerdem stark davon ab, wie sich die Besteuerung des ETF-Sparplans entwickelt. Dazu gleich noch mehr.

Fasst man alles das in einer praktischen Daumenregel zusammen, so lautet die: Hast Du noch mindestens 30 Jahre bis zur Rente und rechnest Du mit mindestens einem ETF-Wechsel in der zweiten Hälfte der Ansparphase, dann rechnet sich die ETF-Versicherung gegenüber dem ETF-Sparplan – vorausgesetzt, sie hat eine gute Auswahl an ETFs und geringe Effektivkosten von 0,50% (zzgl. Fondskosten) oder weniger.

Augen auf bei der Wahl der ETF-Versicherung

Daran schließt sich natürlich direkt die Frage an: Gibt es überhaupt so günstige ETF-Versicherungen? Ja, die gibt es. Aktuell erreichen aber fast nur Nettopolicen, auch Nettotarife genannt, so niedrige Effektivkosten. Nettopolicen sind Versicherungsprodukte, bei denen keine Provisionen in die Versicherungskosten einkalkuliert sind.

Das Gegenstück dazu sind Bruttopolicen oder Bruttotarife. Das sind Produkte, für deren Vermittlung der Vermittler eine Provision vom Versicherer erhält. Diese Provision wird aus den Versicherungskosten bezahlt – also im Endeffekt von Dir als Versicherungsnehmer. Die Provision wird daher in die Versicherungskosten eingerechnet. Bruttopolicen haben deshalb im Durchschnitt Effektivkosten von um die 1%, doppelt so hoch wie Nettopolicen .

Die Effektivkosten eines Versicherungsmantels setzen sich aus zwei Arten zusammen: Abschlusskosten und Verwaltungskosten.

Die Abschlusskosten bemessen sich bei einer Bruttopolice an der Höhe der Beiträge. Genauer der Summe der Beiträge, die Du planmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit einzahlst. Je höher also Deine Sparrate, desto höher die Abschlusskosten. Bei höheren Sparraten erreichen sie schnell schwindelerregende Höhen. Im Beispiel Adrians würden die Abschlusskosten bei den meisten Bruttopolicen 5.550 € betragen. Diese Kosten werden in der Regel über die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt von den monatlichen Sparraten abgezogen. Von Adrians Sparrate von 500 € würden also in dieser Zeit jeden Monat 92,50 € (5.550 € geteilt durch 5 Jahre bzw. 60 Monate) nur an Abschlusskosten einbehalten. Somit bleiben bis hierhin nur noch 402,50 € übrig, die tatsächlich angelegt werden. Es gehen dabei nicht nur die Kosten selbst verloren, sondern auch die Rendite, die Du mit diesem Geld hättest verdienen können. Der Zinseszinseffekt wird deutlich gemindert. Und: Es werden noch weitere Kosten fällig, dazu gleich.

Im Gegensatz dazu enthalten Nettopolicen keine Abschlusskosten. Stattdessen vereinbarst Du mit dem Berater für die Beratung und Vermittlung einer Nettopolice separat ein aufwandsbezogenes Honorar. Fair sind Honorare zwischen 150 € für die reine Vermittlung und 1.000 € für eine Beratung zur Tarifauswahl und Vertragsgestaltung. Mehr sollte es nicht sein, sonst gerät auch eine günstige Nettopolice gegenüber ETF-Sparplan zu weit ins Hintertreffen. Ausgenommen davon sind Beratungen, die über die Produktberatung zu einer Nettopolice hinausgehen. Etwa, wenn es um eine ganzheitliche Ruhestandsplanung in allen Facetten geht. Gerade bei Sparraten ab 250 € aufwärts kannst Du mit einer Nettopolice schnell mehrere Tausend Euro gegenüber einer Bruttopolice an Abschlusskosten einsparen. Da keine Abschlusskosten von den Beiträgen abgezogen werden, landet auch ein viel höherer Anteil Deiner Beiträge im ETF-Portfolio. Somit ist der Zinseszinseffekt bei Nettopolicen von Anfang an deutlich höher als bei Bruttopolicen, weshalb sie weit besser performen.

Die hohen Abschlusskosten sind der wesentliche Grund, warum sich provisionsbasierte ETF-Versicherungen in aller Regel nicht rechnen.

Neben den Abschlusskosten fallen bei einer Versicherung aber auch noch Verwaltungskosten an. Auch die sind bei einer Bruttopolice höher als bei einer Nettopolice. Denn aus den Verwaltungskosten werden weitere Teile der Provision bezahlt. Somit kannst Du auch in diesem Punkt mit einer Nettopolice die Anlagekosten reduzieren und damit die Rendite erhöhen.

Schon allein aufgrund der hohen Effektivkosten rate ich dringend vom Neuabschluss von herkömmlichen provisionsbasierten ETF-Versicherungen ab. Ein weiterer Grund sind die erheblichen Interessenkonflikte, die ein Vermittler bei der provisionsbasierten Beratung hat. Schließlich verdient er mehr, je höher Deine Sparrate für die Altersvorsorge ist. Das verleitet dazu, Vermögensaufbau zu einseitig auf die Altersvorsorge auszurichten. Wenn Du also den alten Gassenhauer “mit 66 Jahren, da fängt das Leben an” nicht allzu wörtlich nehmen möchtest, solltest Du auch und vor allem für die Zeit davor investieren.

Warum die ausgewiesenen Effektivkosten in Versicherungsangeboten wenig hilfreich sind

In den Vertragsunterlagen und dem Basisinformationsblatt von ETF-Versicherungen findet sich eine Angabe der Effektivkosten.

Für deren richtiges Verständnis ist zunächst zu beachten, dass darin – anders als in der hier verwendeten Definition – die Fondskosten enthalten sind.

Daneben nehmen noch zwei andere, weniger offensichtliche Faktoren großen Einfluss auf die Höhe der ausgewiesenen Kosten. 

Erstens: das Verhältnis zwischen dem Alter des Rentenbeginns und dem Alter, bis zu dem Beiträge gezahlt werden. Die Beitragszahlung geht meist bis 67 Jahren (respektive dem Alter, zu dem Du in Rente gehen möchtest). Der Rentenbeginn ist bei einer ETF-Versicherung, die auf die flexible Kapitalauszahlung ausgerichtet ist,  regelmäßig auf ein Alter von 85, bei manchen Tarifen auch auf 88 oder 90 Jahren eingestellt. Technisch gesehen hat das erstmal seine Richtigkeit.

Der Versicherer berechnet die Effektivkosten über die Zeit bis zum Rentenbeginn. Ein großer Teil der Kosten wird allerdings unmittelbar auf die gezahlten Beiträge erhoben. Diese Kosten fallen also nur so lange an, wie Du Beiträge zahlst.

Ist die Dauer bis zum Rentenbeginn nun länger als die Beitragszahlungsdauer, dann verteilen sich dieselben Kosten auf eine längere Zeit. Die Folge: Obwohl die Kosten genauso hoch bleiben, sinkt die Effektivkostenquote.

Zweitens: Der Berechnung der Effektivkosten legt der Versicherer auf Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben eine bestimmte Rendite der Fonds vor Kosten zugrunde. Die angenommene Rendite ist eine Variable in der Berechnung der Effektivkosten. Ohne die Annahme zu kennen, weißt Du nicht, ob die angenommene Rendite und damit die Effektivkosten auch repräsentativ für Dein ETF-Portfolio und dessen erwartete Rendite sind.

Der Effektivkostenausweis ist deshalb mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere solltest Du nicht einfach von den ausgewiesenen Effektivkosten die Fondskosten abziehen in dem Glauben, damit die Kosten des Versicherungsmantels für Deinen individuellen Vertrag zu erhalten.

Besser ist es, die Versicherung anhand der angegebenen Kosten und einer eigenen Renditeannahme durchzurechnen. Dabei helfe ich Dir im Rahmen meines Services urCheck.

Vorteile des ETF-Sparplans und der ETF-Versicherung über Kosten und Steuern hinaus

Bisher haben wir viel gerechnet. Das Leben ist aber keine mathematische Gleichung. Über den rein rechnerischen Vergleich hinaus gibt es weitere Argumente, die jeweils für ETF-Sparplan oder ETF-Versicherung sprechen. Dabei geht es hauptsächlich um praktische und psychologische Aspekte.

Vorteile des ETF-Sparplans

Einfacher Start

ETFs haben das Thema Investment für Privatanleger gelöst – zumindest aus technischer Sicht. Du kannst einen ETF-Sparplan innerhalb von Minuten beispielsweise über einen der bekannten Neobroker einrichten. Ein guter Welt-ETF ist ebenso schnell gefunden.

Der wichtigste Erfolgsfaktor bei der Geldanlage: überhaupt damit starten. Hier ist die einfache Zugänglichkeit von ETFs und ETF-Sparplänen ein großer Vorteil, denn sie macht den Start leicht.

Im Unterschied dazu kannst Du eine ETF-Versicherung in der Regel nur über einen Berater oder Vermittler abschließen. Hier stehst Du schon vor der Frage, überhaupt einen guten zu finden. Der Abschluss ist jedenfalls aufwändiger als bei einem ETF-Sparplan. Im Fall einer Nettopolice kommt dazu, dass das Honorar viele verunsichert oder gar abschreckt. Es ist ungewohnt, für Finanzberatung zu zahlen, wenn es sie sonst überall “kostenlos” gibt.

Geringeres Risiko für Fehlgriffe

Investierst Du passiv in ein ETF-Weltporfolio, macht am Ende keinen praxisrelevanten Unterschied, welchen der Welt-ETFs Du nun genau besparst. Du baust auf lange Sicht quasi unvermeidlich ein ansehnliches Vermögen auf.

Anders ist das bei ETF-Versicherungen. Zwischen der Rendite günstiger Nettopolicen und teuren Provisionstarifen liegen Welten. Die richtige Versicherung zu finden, ist ganz entscheidend für Deinen Anlageerfolg. Leider ist das Angebot an Tarifen, die sich nicht rechnen, viel größer als das Angebot an guten und günstigen Policen. Wer blind zuschlägt, landet höchstwahrscheinlich einen Fehlgriff.

Einfach zu verstehen

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor bei der Geldanlage: am Ball bleiben. Auch und vor allem dann, wenn es gerade keinen Spaß oder sogar Sorge macht. Sprich, in Zeiten einer Börsenkrise. In solchen Phasen hilft es enorm, wenn Du verstehst, in was Du investierst. Verstehen schafft Vertrauen. Und Vertrauen motiviert, auch schwierige Zeiten durchzustehen.

Ein ETF ist einfach zu verstehen: ein Korb aus einer Vielzahl von Unternehmen, an deren wirtschaftlichem Erfolg Du teilhast. Ein ETF-Sparplan ist schlicht eine regelmäßige Einzahlung in einen ETF. Simpel.

Im Vergleich dazu ist eine ETF-Versicherung aufgrund des zusätzlichen Versicherungsmantels komplexer aufgebaut und damit schwieriger zu verstehen. Es tauchen Begriffe wie Rentenfaktor, Beitragszahlungsdauer, Rentenbeginnalter, Überschüsse, Todesfallleistung und viele weitere auf. Eine ETF-Versicherung macht es einem nicht so einfach, mit ihr “warm” zu werden. Das kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dazu führen, dass dieses “fremde Wesen” als erstes geopfert wird.

Jederzeit einsehbar

Ich finde es schockierend, das Ende 2023 noch immer schreiben zu müssen: Aber einige Versicherer haben noch immer kein Online-Portal, über das Du jederzeit den Stand Deiner ETF-Versicherung einsehen kannst. Du bekommst lediglich einmal im Jahr eine Standmitteilung per Brief. Ein No-Go für jeden, der einen gewissen Überblick über sein Vermögen und Anlageerfolg behalten will.

Zum Glück gibt es auf der anderen Seite auch viele gute Versicherer, bei denen Du online jederzeit den Stand Deines Vertrags einsehen und bei Bedarf Anpassungen am Vertrag vornehmen kannst.

 

Ein ETF-Depot kannst Du immer und überall einsehen, meist über hübsch gemachte Apps.

Vorteile der ETF-Versicherung

Psychologie

Der jederzeitige Einblick ins Depot birgt aber auch eine Gefahr. Wer ständig in sein Depot schaut, ist schneller verleitet, daran herumzudoktern. Und hier beginnen dann die Fehlentscheidungen.

Eine gute Geldanlage ist nur die halbe Miete. Genauso wichtig ist, auch gut mit ihr umzugehen. Im Zeitalter der ETFs scheitern viele Anleger nicht an den Produkten, sondern an sich selbst.

Einen Sparplan konsequent über 30 oder 40 Jahre durchzuziehen, braucht Disziplin, Selbstkontrolle und Geduld. Wer jeden Tag in sein Depot schaut, fährt im Auf und Ab der Kurse emotionale Achterbahn. Auf Grundlage von Ungeduld, Gier, Angst oder schlicht typischen Denkfehlern wird wild gehandelt. So werden Transaktionskosten, Steuern und Verluste in die Höhe getrieben. Statt mehr Rendite steht am Ende weniger.

Darüber hinaus lauern auf dem Weg zum Ruhestand viele Versuchungen: die eigene Immobilie, eine Weltreise, die Ausbildungsfinanzierung der Kinder. Egal wie begründet oder sogar notwendig manche dieser Ausgaben auf den ersten Blick erscheinen: Wer dafür seine Altersvorsorge einsetzt, lebt auf Kosten seines zukünftigen Ichs.

In dieser Hinsicht Besonders “gefährlich” finde ich die eigene Immobilie. Sie gilt gemeinhin als hervorragende Altersvorsorge. Selbst wenn sich das im Hinblick auf die Wertentwicklung der Immobilie und damit des Gesamtvermögens ausgehen sollte: Weder kannst Du die Steine essen, noch damit an der Supermarktkasse bezahlen. Vermögen ist nicht gleich verfügbares, liquides Einkommen. Und auch, wenn Du in Deinen eigenen vier Wänden im Alter mietfrei wohnen kannst: Eine Immobilie zu unterhalten, kostet ebenfalls Geld.

Bevor Du also eine weitreichende finanzielle Entscheidung wie den Kauf einer Immobilie triffst, solltest Du sorgfältig planen und rechnen. Jetzt stelle Dir vor, Du hast Deine Traumimmobilie vor Dir. Das Geld für den Kauf liegt in Deinem ETF-Depot, nur zwei Klicks in einer App entfernt. Ach ja, und Du musst Dich schnell entscheiden, denn der andere Interessent hat schon geboten. Es ist eine mentale Herausforderung, in diesem Moment kühlen Kopf zu behalten und eine finanziell gute Entscheidung zu treffen. 

An dieser Stelle bietet die ETF-Versicherung einen bedeutenden psychologischen Vorteil: Sie ist einfach “verbindlicher” als ein Depot. Das Sparschwein zu schlachten, auf dem “Altersvorsorge” steht, überlegen sich zumindest die meisten lieber zweimal. Dieser Denkanstoß reicht eventuell schon, um eine vorschnelle, möglicherweise schlechte Entscheidung zu verhindern. 

Gleiches gilt auch für das Aussetzen von Sparraten. Wer kennt es nicht: Man möchte endlich den Traumurlaub auf den Malediven machen, die neue Küche anschaffen oder das eigene Unternehmen gründen. Dafür braucht man Geld. Was liegt da näher, als “vorübergehend” mal die Altersvorsorge zu pausieren. Auch das ist nichts anderes, als sich von seinem zukünftigen Ich Geld zu leihen. Und auch hier lohnt es sich, lieber zweimal darüber nachzudenken. 

Zudem trennt eine ETF-Versicherung die Altersvorsorge strikt vom restlichen Vermögen. Das erleichtert zum einen die fortlaufende Planung und Überwachung Deiner Altersvorsorge: Du siehst jederzeit, wo Du derzeit stehst und was es noch zu tun gilt. Zum anderen schützt die Trennung davor, bei einer Konsumausgabe mehr aus dem Spartopf zu nehmen als eigentlich geplant.

Solltest Du Dich für einen ETF-Sparplan als Altersvorsorge entscheiden, kannst Du diese psychologischen Vorteile auch dort ein Stück weit sichern: lege den Sparplan für Deine Altersvorsorge immer getrennt von Deinem übrigen Vermögen in einem separaten Depot an.

Höhere steuerliche Planungssicherheit

Wie oben erwähnt, hängt das Ergebnis des Vergleichs unter anderem stark davon ab, wie sich die Besteuerung von Kapitalerträgen in Depots in den kommenden Jahrzehnten entwickelt.

Das gilt zum einen für den sogenannten Basiszins, der die Höhe der Vorabpauschalen mitbestimmt. Vor allem aber gilt das für die Besteuerung von Gewinnen bei Umschichtungen und Auszahlungen. Würde der aktuelle Kapitalertragsteuersatz von 25% erhöht, Kapitalerträge dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen oder eine Vermögensteuer (wieder-)eingeführt, würde das die Rendite des ETF-Sparplans stark verringern. Vor allem linke politische Kreise spielen immer mal wieder mit solchen Gedanken. Schließlich werden Kapitalerträge derzeit deutlich geringer besteuert als ein durchschnittliches Einkommen aus Arbeit. Da Kapitalertrag Vermögen voraussetzt, profitieren dazu vor allem Vermögende von dieser Ungleichbehandlung von Kapital- und Arbeitseinkommen. 

Nur innerhalb der letzten 15 Jahre wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 und von Vorabpauschalen 2018 die Besteuerung von Depots zweimal erheblich verändert.

Letztlich gibt es hier keine Gewissheit. Die Annahme von Steuererhöhungen ist genauso eine Spekulation wie die Annahme, dass die Besteuerung des Depots bis in den Ruhestand hinein unverändert bleibt.

Eine ETF-Versicherung bietet demgegenüber eine höhere Planungssicherheit bezüglich der Besteuerung. Grundsätzlich gilt für einen einmal abgeschlossenen Vertrag ein Bestandsschutz. Du kannst also davon ausgehen, dass die heutigen steuerlichen Regelungen auch in Zukunft unverändert gelten. Auch dann, wenn sie für Neuverträge zwischenzeitlich verändert wurden. So sind Einmalauszahlungen der meisten Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, auch heute noch, 20 Jahre später, unverändert vollständig steuerfrei. Natürlich gibt es auch hier keine absolute Sicherheit.

Einfaches Rebalancing und Ablaufmanagement

Wer sich dem Ruhestand und damit der Auszahlung seiner Altersvorsorge nähert, der sollte zumindest einen Teil seines Vermögens aus Aktien-ETFs in risikoärmere Anlageklassen wie Anleihen, Geldmarktfonds oder Tagesgeld umschichten.

Dabei werden zwangsläufig Gewinne realisiert, die zu versteuern sind. Der Drang, diese Steuerzahlungen zu vermeiden, führt beim ETF-Sparplan häufig dazu, dass man die Umschichtung immer weiter aufschiebt oder gar ganz unterlässt. Das kann finanziell schwerwiegende Folgen haben. Als (Fast-)Ruheständler hat man nicht mehr die Zeit und meist auch keine anderen finanziellen Ressourcen, um eine plötzliche Börsenkrise auszusitzen. Eine hohe Aktienquote bis zur Auszahlung beizubehalten, gleicht daher Russisch Roulette.

Gleiches gilt, sollte man einen Fonds im Portfolio haben, der zwar in der Vergangenheit Gewinne erzielt hat, aber einfach nicht mehr zur eigenen Anlagestrategie passt.

Dass Umschichtungen innerhalb der Versicherung steuerfrei sind, spart nicht nur Steuern, sondern macht einem auch die Durchführung mental leichter.

Viele ETF-Versicherungen bieten außerdem ein automatisches jährliches Rebalancing. So brauchst Du Dich nicht selbst darum zu kümmern.

Option auf lebenslange Rente

Eingangs haben wir die lebenslange monatliche Rente als die zweite Form der Auszahlung einer ETF-Versicherung angesprochen. Bei dieser Form bekommst Du Sicherheit in Form eines planbaren Einkommens, ohne dass Du Dich selbst mit Entnahmestrategien beschäftigen brauchst. Gegenstand von Entnahmestrategien ist es, dein Vermögen so zu “entsparen”, dass es mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit bis zu Deinem Lebensende reicht. Das ist eine durchaus lösbare Aufgabe, aber eben eine, mit der man sich verantwortungsvoll auseinandersetzen muss. Nicht jeder möchte das, wenn es so weit ist.

Die meisten ETF-Versicherungen erlauben Dir nachträglich die Wahl der lebenslangen Rente, auch wenn die Versicherung zunächst auf die flexible Kapitalauszahlung ausgelegt wurde. Im Grunde wird hier nur das Rentenbeginnalter nach vorne verschoben. Je nach Tarif kannst Du schon zum nächsten Monatsersten auf die Rente umstellen oder zumindest innerhalb weniger Monate. Mit der ETF-Versicherung hast Du also eine Art Optionsrecht auf hohe Sicherheit und Planbarkeit. 

Übrigens ist die Verrentung auch steuerlich interessant. Die Rente aus einer privaten Rentenversicherung ist nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Sie unterliegt der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung. Je älter Du bei Rentenbeginn bist, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind beispielsweise nur 17% der Rente zu versteuern. Bei einem Einkommensteuersatz von 35% würden also nur 5,95% (17% * 35%) von der Rente als Steuern abgezogen.

Wenn Du einen ETF-Sparplan hast und eine lebenslange Rente möchtest, könntest Du Kapital aus den ETFs entnehmen und in eine Rentenversicherung mit sofortigem Rentenbeginn einzahlen. Allerdings wird bei der Entnahme Kapitalertragsteuer fällig, sodass Du weniger in die Rentenversicherung einzahlen kannst. Die Rente wird damit geringer sein als die Rente aus Vermögen, das sich bereits in einer Versicherung befindet.

Fazit

Unter dem Strich hat unser Vergleich zwei Sieger. Solange Du sie sorgfältig auswählst und behandelst, kannst Du sowohl mit einem ETF-Sparplan als auch einer guten ETF-Versicherung hervorragend für das Alter vorsorgen. 

Der ETF-Sparplan glänzt durch Einfachheit und unschlagbar günstige Kosten. Ein kurze “Value Proposition”, in der verdammt viel drinsteckt.

Die ETF-Versicherung hat demgegenüber höhere Kosten, kann aber aufgrund ihrer Steuervorteile den ETF-Sparplan langfristig outperformen – vorausgesetzt, Du hast als Anleger noch mindestens 30 Jahre Zeit bis zur Rente und und die Effektivkosten der Versicherung liegen bei maximal 0,7% zuzüglich Fondskosten. Optimal sind 0,5% oder weniger. So niedrige Effektivkosten erreichen in der Regel nur provisionsfreie Nettopolicen. Das Honorar für Beratung und Vermittlung einer solchen Nettopolice sollte 1.000 € nicht übersteigen.

Ich empfehle regelmäßig, beide Lösungen ins Portfolio zu nehmen. Sie ergänzen sich optimal: Der ETF-Sparplan ist der Motor Deines Vermögensaufbaus. Es ist der Topf für Vermögen, auf das Du bis zum Ruhestand zugreifen möchtest – für eine Immobilie, die Ausbildung Deiner Kinder, Reisen und alles, was Du sonst noch im Leben möchtest.

In der ETF-Versicherung wiederum wächst das Vermögen heran, von dem Du im Ruhestand lebst.

Da wir aber gesehen haben, dass es auf die richtige Wahl ankommt, hier nochmal das Wichtigste zur ETF-Versicherung:

  1. Verfalle nicht blind dem Steuerspartrieb. Schließe eine ETF-Versicherung nie alleine wegen der Steuervorteile ab. Integriere die ETF-Versicherung als einen Baustein in Dein ganzheitliches Finanzkonzept.
  2. Nutze sie ausschließlich für Kapital, das Du bis mindestens zum Alter von 62 Jahren investiert lassen kannst – vornehmlich also für die Altersvorsorge. Ab 62 greift die steuerbegünstigte Auszahlung.
  3. Die Hauptsäule Deines Vermögensaufbaus bleibt immer Dein Depot. Stecke maximal die Hälfte Deiner monatlichen Sparraten in eine ETF-Versicherung.
  4. Halte die Effektivkosten der ETF-Versicherung so gering wie möglich.